Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mario Esch – Ihr Möbel Schreiner
Lindenstraße 9–15, 71540 Murrhardt
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Planung, Herstellung, Lieferung und Montage individuell gefertigter Möbel sowie damit verbundene Dienstleistungen zwischen Mario Esch – Ihr Möbel Schreiner (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person gemäß § 13 BGB. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person gemäß § 14 BGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Unterzeichnung des Angebots zustande.
(3) Bei individuell gefertigten Möbeln handelt es sich um Werkverträge.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsmodalitäten:
-
50 % bei Auftragserteilung
-
50 % nach Montage und Abnahme
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt gemäß § 632a BGB zu verlangen.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Montagebedingungen ordnungsgemäß gegeben sind (Zugang, Stromanschluss, Tragfähigkeit, freie Arbeitsflächen etc.).
(2) Für verdeckte Leitungen oder bauliche Besonderheiten haftet der Auftragnehmer nur, sofern diese vor Beginn der Arbeiten ausdrücklich mitgeteilt wurden.
(3) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Durchführung der Montagearbeiten nicht durch ihn oder Dritte beeinträchtigt, gestört oder gefährdet wird.
(4) Während der Montagearbeiten ist aus Gründen der Arbeitssicherheit und Qualitätssicherung ein angemessener Abstand zu Arbeitsbereichen, Werkzeugen und Maschinen einzuhalten.
(5) Anweisungen an Mitarbeitende des Auftragnehmers dürfen ausschließlich durch den Auftragnehmer oder dessen verantwortliche Personen erfolgen.
(6) Kommt es zu einer Beeinträchtigung oder Gefährdung des Arbeitsablaufs, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten bis zur Herstellung ordnungsgemäßer Arbeitsbedingungen zu unterbrechen. Hierdurch entstehende Verzögerungen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§ 6 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme.
(2) Offensichtliche Mängel sind im Abnahmeprotokoll festzuhalten.
(3) Wird das Werk nach Fertigstellung in Gebrauch genommen, gilt dies als konkludente Abnahme.
§ 7 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Bei Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Abnahme.
(3) Natürliche Materialeigenschaften, insbesondere bei Holz, stellen keinen Mangel dar, sofern sie branchenüblich sind.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
§ 9 Beschädigungen bei Montagearbeiten
(1) Bei Montagearbeiten an Bestandsgebäuden können trotz fachgerechter und sorgfältiger Arbeitsweise geringfügige Beeinträchtigungen oder Beschädigungen an vorhandenen Bauteilen (z. B. Wänden, Decken, Böden, Anstrichen oder Installationen) nicht vollständig ausgeschlossen werden, insbesondere wenn diese auf die Beschaffenheit des Bestandes zurückzuführen sind.
(2) Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für schuldhaft verursachte Schäden.
(3) Im Falle eines vom Auftragnehmer zu vertretenden Schadens ist diesem zunächst Gelegenheit zur fachgerechten Nachbesserung zu geben, bevor ein Drittunternehmen mit der Schadensbeseitigung beauftragt wird, soweit dem Auftraggeber dies zumutbar ist.
(4) Eine Beauftragung eines Drittunternehmens ohne vorherige Fristsetzung zur Nacherfüllung ist nur in dringenden Ausnahmefällen zulässig.
(5) Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 10 Haftpflichtschäden
Schäden, die im Rahmen der Leistungserbringung entstehen, werden – sofern erforderlich – der Betriebshaftpflichtversicherung gemeldet. Die weitere Regulierung erfolgt nach den versicherungsrechtlichen Bestimmungen.
§ 11 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet.
(2) Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
(3) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung oder zur Schadenregulierung erforderlich ist (z. B. Speditionen, Versicherungen, Steuerberater).
(4) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, Speicherdauer sowie zu Betroffenenrechten enthält die gesonderte Datenschutzerklärung auf der Website.
§ 12 Widerrufsrecht
Für individuell gefertigte Möbel besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht.
§ 13 Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
§ 14 Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Diese ist erreichbar unter:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@ihr-moebel-schreiner.de
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.